1. Die Finanzierungsfrage
Unabhängig, ob Sie in der Verwaltung arbeiten oder für diese als Dienstleister arbeiten möchten, ist es von entscheidender Bedeutung, wie die Finanzierung des Großprojektes erfolgen soll:
Kommen die Mittel vom Land oder vom Bund oder sind sie über Drittmittel finanziert (z. B. Europäischer Sozialfonds, Bundesagentur für Arbeit, Stiftungen usw.) oder womögliche eine Kombination (Kofinanzierung)?
Das ist deshalb so entscheidend, weil entweder die Verwaltung oder der Dienstleister – was aber nicht wählbar ist, sondern bereits bei Projektbeginn feststeht – die Mittel nach den entsprechenden Förderrichtlinien bewirtschaften müssen. Und das führt manchmal zu komplizierten Denk- und Arbeitsprozessen.
2. Vergabe von Aufträgen
Großprojekte der öffentlichen Verwaltung unterliegen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die wiederum durch die landesspezifische Verwaltungsvorschrift „VwV Beschaffung“ konkretisiert wird. Für einen Projektleiter der öffentlichen Verwaltung ist dies – auch wenn Juristen mit Spezialgebiet Vergaberecht dies prüfen – eine Pflichtlektüre. Von der Art der Vergabe hängen Zeitplan und damit inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten ab, die fachlich-inhaltlich nicht erschöpfend durch einen Vergabe-Juristen zu leisten ist, jedoch ggf. entscheidende Konsequenzen auf die Abwicklung des Projektes hat.