Wenn öffentliche Verwaltungen einen Auftrag auf einem großen Website-Portal wie beispielsweise Bund.de veröffentlichen, sind dies in der Regel größere Vergaben, die als „Öffentliche Ausschreibung“ bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um (umfangreiche) Projektbeschreibungen, die dazu dienen sollen, einem möglichen Bieter den Auftrag zu beschreiben.
Leider ist der Umfang dieser Ausschreibung häufig derart groß, dass ein Bieter häufig gar nicht versteht, was er denn eigentlich machen muss, um erfolgreich abzuschneiden.